Navigation
Zentrum für Mutter und Kind

Elisabeth-Krankenhaus Essen
Zentrum für Mutter und Kind
Klara-Kopp-Weg 1
D-45138 Essen
Fon +49(0)201 897-3501 
Fax +49(0)201 897-3509  

Zentrum für Mutter und Kind – Perinatalzentrum Level 1

Liebe Mütter, liebe Eltern,

das Zentrum für Mutter und Kind des Elisabeth-Krankenhauses gehört zu den größten geburtshilflichen Einrichtungen des Landes und ist seit 2006 auch als "Perinatalzentrum Level 1" anerkannt. Jährlich erblicken hier fast 2.000 Babys das Licht der Welt.

Diese derzeit höchste Anerkennung als "Perinatalzentrum Level 1" erhalten nur Kliniken, die zusätzlich zur Betreuung normal verlaufener Schwangerschaften und Geburten auch optimale Voraussetzungen für eine rundum sichere Versorgung von Frauen und deren Neugeborene bei Früh- und Risikogeburten erfüllen.

Erforderlich für die Anerkennung Perinatalzentrum Level 1 ist unter anderem eine eigenständige geburtshilfliche und neonatologische Abteilung mit entsprechend qualifiziertem ärztlichen und pflegerischen Personal in den Bereichen Neonatologie, spezielle Geburtshilfe sowie Perinatalmedizin. Eine wichtige Bedingung ist auch die räumliche Nähe der Abteilungen zueinander. Des Weiteren müssen mindestens sechs neonatologische Intensivtherapieplätze zur Verfügung stehen und eine 24-Stunden-Präsenz von Neonatologen, Geburtshelfern und pädiatrischem Intensivpflegepersonal die ärztliche und pflegerische Versorgung sichergestellt sein.

Das Elisabeth-Krankenhaus bietet den werdenden Eltern damit größtmögliche Sicherheit, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, eine familienorientierte und natürliche Geburt zu erleben. Frauenklinik, Neugeborenenabteilung und Neugeborenen-Intensivstation bilden eine Einheit und befinden sich auf einer Etage.

Das Elisabeth-Krankenhaus Essen wurde als Perinatalzentrum Level 1 von den Rheinischen Krankenkassen ausgezeichnet. Diese derzeit höchste Anerkennung erhalten nur Kliniken, die zusätzlich zur Betreuung normal verlaufener Schwangerschaften und Geburten auch optimale Voraussetzungen für eine rundum sichere Versorgung von Frauen und deren Neugeborene bei Früh- und Risikogeburten erfüllen.

Erforderlich für die Anerkennung Perinatalzentrum Level 1 ist unter anderem eine eigenständige geburtshilfliche und neonatologische Abteilung mit entsprechend qualifiziertem ärztlichen und pflegerischen Personal in den Bereichen Neonatologie, spezielle Geburtshilfe sowie Perinatalmedizin. Eine wichtige Bedingung ist auch die räumliche Nähe der Abteilungen zueinander. Des Weiteren müssen mindestens sechs neonatologische Intensivtherapieplätze zur Verfügung stehen und eine 24-Stunden-Präsenz von Neonatologen, Geburtshelfern und pädiatrischem Intensivpflegepersonal die ärztliche und pflegerische Versorgung sichergestellt sein.

  • Durch die Kombination von Frauenklinik, Neugeborenenabteilung und neonatologischer Intensivstation auf einer Etage ist für große Sicherheit gesorgt. Die neonatologische Intensivstation befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kreißsaal bzw. dem geburtshilflichen Operationssaal. 
  • Sie verfügt über 12 Neugeborenen-Intensiv-Betten, die an eine Patientenüberwachungsanlage der neuesten Generation einschließlich eines zentralen Monitorings angeschlossen sind.
  • Die ständige Anwesenheit eines neonatologisch ausgebildeten Arztes und der neonatologischen Intensivschwestern und -pfleger gewährleisten eine optimale Versorgung der Früh- und Neugeborenen zu jeder Zeit. 
  • Modernste Geräte erlauben weitreichende bildgebende Diagnostik direkt im Brutkasten oder am Bett. So müssen die kleinen Patienten keinem belastenden Transport ausgesetzt werden.
  • Durch die enge Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kinderchirurgie des Elisabeth-Krankenhauses können alle notwendigen chirurgischen Eingriffe bei Früh- und Neugeborenen zum Teil direkt auf der neonatologischen Intensivstation vorgenommen werden. 
  • Spezielle Transportinkubatoren ermöglichen es außerdem die Verlegung kranker Neugeborene aus geburtshilflichen Abteilungen anderer Krankenhäuser ins Elisabeth-Krankenhaus.

Damit Sie sich sicher fühlen dürfen.